keine Schutzbehauptung bei Kinderpornographie

In Tauschbörsen-Fällen oder beim Austausch in Chat-Gruppen wirft die Staatsanwaltschaft außer dem Besitz von Kinderpornographie oft auch das höher bestrafte Verbreiten von Kinderpornographie vor, weil mit dem Download regelmäßig auch die gleichzeitige Zurverfügungstellung von Dateien an eine unbekannte Anzahl anderer Nutzer verbunden ist.

Verbreiten von Kinderpornographie ohne Vorsatz

Viele Nutzer wissen das nicht und weisen jedenfalls den Vorwurf des Verbreitens von Kinderpornographie weit von sich. Ihnen war tatsächlich nicht bewusst, dass mit dem Download die Kinderpornographie-Dateien auch anderen Nutzer zugänglich gemacht werden, so dass sie das nicht vorsätzlich taten. Die Staatsanwaltschaft wertet solches Bestreiten gerne als „reine Schutzbehauptung“. Was im Zusammenhang mit dem Verbreiten von Kinderpornographie gerne als „Schutzbehauptung“ abgetan wird, entspricht tatsächlich aber meistens der Wahrheit. Viele Staatsanwaltschaften haben sich inzwischen davon überzeugen lassen und lassen die Beschuldigten für zukünftige Fälle eine Belehrung unterschreiben, um dann im Wiederholungsfall (zum ersten Mal) den Vorsatz nachweisen zu können.

Vorsatz bei Kinderpornographie

Trotzdem liest man in Urteilen zuweilen auch Gegenteiliges wie zuletzt beim VG Schleswig (Urt. v. 1.7.2020 – 17 A 3/18),: „Der Beklagte hat die o.g. Taten auch (bedingt) vorsätzlich begangen. Er hat zwar bestritten, in Bezug auf eine solche Verbreitung vorsätzlich gehandelt zu haben. Bei seiner polizeilichen Vernehmung hat er insoweit angegeben, dass ihm die Funktionsweise/Arbeitsweise einer Tauschbörse nicht geläufig sei und er nicht gewusst habe, dass mit dem Download gleichzeitig die Zurverfügungstellung von Dateien an eine unbekannte Anzahl anderer Nutzer verbunden sei. Die Kammer hält dies indes für eine Schutzbehauptung.“ – Die Vorsatzfrage muss also in jedem Fall von der Strafverteidigung eindeutig angesprochen werden, will man nicht Gefahr laufen, mit dem Argument „reine Schutzbehauptung“ verurteilt zu werden.

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