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Unter „Scamming“ (= eigentlich Vorschussbetrug) oder „Internet Love Scam“ ist eine Kontaktanbahnung unter Alias-Identitäten zu verstehen, mit dem Ziel, von partnersuchenden Person hohe Geldbeträge zu erlangen. Scamming ist teilweise auch eine Internet-basierte Abwandlung des „Heiratsschwindels“.
Vielfach ist beim „Scamming“ von einer Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB auszugehen.
„Tatort“ sind Partnerschafts-Portale im Internet, die partnersuchenden Person und Scamming-Täter als Kommunikationsplattform dienen. Täter und Opfer chatten über einen Instant-Manager, sie schreiben SMS oder benutzen Internet-Telefondienste, nachdem sie zuvor über das Anklicken entsprechender Symbole gegenseitiges Interesse gezeigt haben.
Heubrock / Böttcher (Kriminalistik 2011, 75 ff.) haben festgestellt, dass Partnerschafts-Portale auf vielfältige Weise missbraucht werden und dass u.a. Prostituierte über „Bots“-Programme massenhaft Angebote an beliebige Nutzer versenden. Typisch für das „Scamming“ ist aber eine längere individuelle E-Mail-Korrespondenz, die nach der Anbahnung über das Partnerschafts-Portal auf private E-Mail-Adressen verlegt wird.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf