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Ebay selbst warnt von Betrügern und nennt bei „20 fiese Ebay Tricks“ die Tatvarianten: Identitätsklau, Ebay-Kontoübernahme, Täuschungstrick, vorgetäuschte Markenware, Dreiecksbetrug, Lieferverzögerungstrick, Abmahnfalle, Versandkostenwucher, Vorkasse-Betrug Variante 1, Vorkasse-Betrug Variante 2, Anzahlungsbetrug, Jobfalle, Bewertungsfälschungen, Preistreiberei, Scheckbetrug, Nachnahmefalle, Austauschtrick, Markenpiraterie, Spaßbieter und Werbebanner-Auktionen. Es gibt noch mehr Varianten und typisch ist, dass sie in Serien auftreten.
Die Anwendung des klassischen Betrugstatbestandes des § 263 StGB bei den Ebay-Fällen ist für die Justiz Routine geworden. Die obergerichtliche Rechtsprechung befasst sich mit Einzelfragen wie den sog. Konkurrenzen zwischen verschiedenen Taten oder dem genauen Beendigungszeitpunkt der Tat, der den Beginn der Verjährung markiert.
Beamte als Täter werden im nachfolgenden Disziplinarverfahren nicht zwingend aus dem Dienst entlassen. Der VGH München (Urteil vom 25.10.2016 - 16b D 14.2351) hält die Zurückstufung eines Polizeiobermeisters wegen Ebay-Betrugs für die angemessene Reaktion anstatt seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: „Die Zurückstufung eines Polizeiobermeisters der Bundespolizei und nicht die Entfernung aus dem Dienst ist das angemessene Disziplinarmaß, wenn er - neben weiteren Verstößen - wegen betrügerischer Versteigerung von Handys auf Ebay in 22 Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt wurde, ihm aber "in dubio pro reo" der anerkannte Milderungsgrund einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit infolge einer depressiven Erkrankung mit Verlust der Steuerungsfähigkeit zu gute kommt und er diese negative Lebensphase endgültig überwunden hat.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf